Behandlungsangebote / -methoden

Systemische Psychotherapie für Kinder, Jugendliche und deren Familien

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin (Fachkunde Systemische Therapie) behandle ich Kinder und Jugendliche im Alter von Null bis 21 Jahre und deren Familien. Behandelt werden alle Störungsbilder.

Jeder Mensch erlebt im Laufe der Zeit schöne und schwierige Zeiten. Manchmal schafft man es nicht aus eigener Kraft solche Zeiten zu überwinden. Auch Eltern und andere Vertrauenspersonen haben manchmal keine Idee mehr, was weiterhelfen könnte. Dann kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen – manchmal auch eine professionelle Unterstützung durch eine Therapie.

Kindern und Jugendlichen, die zu mir kommen, biete ich verschiedene Methoden an, damit sie Wege finden können, die aus einer Krise herausführen. Kinder und Jugendliche spüren meist zügig, mit welchen Methoden sie gut arbeiten können und entdecken so Lösungswege. Mein Anliegen richtet sich darauf aus, dass Kinder und Jugendliche wieder selbstsicher und selbstbewusst ihren Alltag und ihr Leben gestalten können, dass sie sich wieder kompetent, sicher und handlungsfähig fühlen.

Jeder Mensch erlebt im Laufe der Zeit schöne und schwierige Zeiten. Manchmal schafft man es nicht aus eigener Kraft solche Zeiten zu überwinden. Auch Eltern und andere Vertrauenspersonen haben manchmal keine Idee mehr, was weiterhelfen könnte. Dann kann es sinnvoll sein, sich Unterstützung zu holen – manchmal auch eine professionelle Unterstützung durch eine Therapie.

Kindern und Jugendlichen, die zu mir kommen, biete ich verschiedene Methoden an, damit sie Wege finden können, die aus einer Krise herausführen. Kinder und Jugendliche spüren meist zügig, mit welchen Methoden sie gut arbeiten können und entdecken so Lösungswege. Mein Anliegen richtet sich darauf aus, dass Kinder und Jugendliche wieder selbstsicher und selbstbewusst ihren Alltag und ihr Leben gestalten können, dass sie sich wieder kompetent, sicher und handlungsfähig fühlen.

Meist binde ich die ganze Familie in die Therapie mit ein und begebe mich mit Ihnen gemeinsam auf die Suche nach Veränderungen und Entlastung. Es wird also nicht nur auf das individuelle Kind oder den Jugendlichen mit seinem Symptom geschaut. Der Blick richtet sich auch auf das Umfeld, wie Familie, Kindergarten, Schule und Peers. Abhängig vom Alter der Kinder und Jugendlichen verwende ich in meiner Arbeit kreative, spielerische oder auch erlebnisorientierte Methoden und Zugänge.

Insbesondere mit jüngeren Kindern arbeite ich gerne mit spieltherapeutischen Methoden, wie z.B. Sandspiel, Spiel mit Tierfiguren, Handpuppen oder Plüschtieren, Zeichnen und freies Spiel. Den Kindern und Jugendlichen eröffnen sich auf diese Weise viele Möglichkeiten, Sorgen und Probleme darzustellen und aufzuarbeiten.

Je jünger das Kind ist, umso wichtiger ist mir eine Mitarbeit der Eltern. Mit Jugendlichen dagegen erfolgt die Therapie stärker im Einzelsetting.

Einer meiner Schwerpunkte ist die Psychotraumatherapie. Ich arbeite mit allen Altersgruppen, auch Säuglingen und Kleinkindern, die an einer Traumafolgestörung leiden. Auch in der Traumatherapie werden Eltern und Familien und andere wichtige Personen mit einbezogen, insofern es sich als sinnvoll erweist. Zu beachten ist die Zustimmung der Betroffenen, weitere Personen mit einzubeziehen. Dazu benötigt es eine Schweigepflichtentbindung.

Grundvoraussetzung einer tragfähigen vertrauensvollen Therapiebeziehung ist die Zustimmung einer betroffenen Person, mit mir arbeiten zu wollen. Manchmal dauert es einige Zeit, bis diese Grundlage stabil ist.

Terminvereinbarungen nehme ich gerne persönlich entgegen

Psychotraumatherapie für alle Altersgruppen

Von Trauma spricht man, wenn Erlebnisse eine seelische Wunde verursachen.

Was ist eine Posttraumatische Belastungsstörung?

Meist handelt sich dabei um eine verzögerte oder verlangsamte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder auf eine Situation von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalem Ausmaß. Meist tritt ein traumatisches Ereignis völlig unerwartet ein. Es ist immer sehr einschneidend. Es kann starke Gefühle von Hilflosigkeit und Überforderung auslösen. Kinder und Jugendliche, die ein für sie bedrohliches Ereignis erlebt haben, können dadurch in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt werden.

Was ist eine Posttraumatische
Belastungsstörung?

Meist handelt sich dabei um eine verzögerte oder verlangsamte Reaktion auf ein belastendes Ereignis oder auf eine Situation von außergewöhnlicher Bedrohung oder katastrophalem Ausmaß. Meist tritt ein traumatisches Ereignis völlig unerwartet ein. Es ist immer sehr einschneidend. Es kann starke Gefühle von Hilflosigkeit und Überforderung auslösen. Kinder und Jugendliche, die ein für sie bedrohliches Ereignis erlebt haben, können dadurch in ihrer Entwicklung nachhaltig beeinträchtigt werden.

Ein Trauma kann jeden Menschen treffen und tiefgreifende Spuren hinterlassen. Eine betroffene Person kann sich in ihrem grundsätzlichen Empfinden von Sicherheit zutiefst erschüttert fühlen. Die Bewältigungsmechanismen eines Menschen reichen dann häufig nicht aus, das Erlebte zu verarbeiten.

Wenn Kinder oder auch Jugendliche sich während oder auch nach einem schlimmen Ereignis, alleine gelassen fühlen oder sich nicht verstanden und getröstet fühlen, kann dies die Traumabelastung zusätzlich verstärken. Das kann der Fall sein, wenn Eltern und Bezugspersonen sich durch das Geschehene selbst überfordert und hilflos fühlen.

Oft zeigen Kinder und Jugendliche nach einer Traumatisierung Angst vor neuen Bedrohungen und fühlen sich „wie gefangen“ in der Erinnerung an das Trauma und das was sie verloren haben, z.B. Vertrauen, Sicherheit, Geborgenheit.

Geschehnisse können ein Trauma verursachen...

… wenn diese als beängstigend und bedrohlich erlebt werden und Kinder sich dabei hilflos und ausgeliefert fühlen, z.B:

Zeuge eines schlimmen Ereignisses geworden sein

Sich in Gefahr oder bedroht fühlen (z.B. Verkehrsunfall, Mobbing)

Verlust oder Erkrankung eines nahestehenden Menschen

Schwere körperliche Verletzungen

Medizinische Untersuchungen oder Behandlungen (z.B. Blutabnehmen, Spritzen, u.a.)

Nachrichten über Katastrophenereignisse (z.B. Krieg, Flugzeugabsturz, Terrorismus, Naturkatastrophen) oder eigenes Erleben

Erlebte oder beobachtete Gewalthandlungen (körperliche oder psychische Misshandlung, erlebte sexuelle Gewalt)

Eingesperrt sein in einen dunklen oder engen Raum

Im Aufzug steckengeblieben

Trennung von den Eltern in einer großen Menschenmenge

Drangsaliert werden von Gleichaltrigen / sozialer Ausschluss

Sturz mit dem Fahrrad oder vom Klettergerüst fallen

Tod oder Verlust eines Haustieres

Systemisch-lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit im Kindschafts- und Familienrecht

Systemisch-lösungsorientierte Sachverständigentätigkeit im Kindschafts- und Familienrecht basiert auf folgendem Verständnis: Familie besteht aus einem Netzwerk persönlicher und exklusiver Beziehungen. Diese Beziehungen enden auch nach Trennung, Scheidung, Fremdunterbringung nicht. Sie bestehen weiter fort. Es handelt sich dabei um sogenannte Transitionsprozesse, also Lebensereignisse und biografische Übergänge, die sensibel begleitet werden müssen.

Konfliktsituationen im Praxisalltag

Trennung und Scheidung ist für Familienmitglieder immer eine enorme Belastung. Oft ziehen sich Risse quer durch die ganze Familie. Vor allem die Kinder sind davon betroffen. Meist leiden sie sehr darunter. Zwischen den Eltern kann es zu schlimmen Streitereien kommen. Manchmal werden die Kinder mit hineingezogen und geraten in Loyalitätskonflikte. Manchmal glauben Kinder auch, sie seien daran schuld, dass ihre Eltern sich trennen. Manchmal glauben Kinder auch, die Eltern hätten sie nicht mehr lieb, weil ein Elternteil weggeht. Eltern können in ihre eigenen Konflikte so stark verwickelt sein, dass sie die Not ihrer Kinder nicht mehr erkennen.

Ein häufiger Streitpunkt ist die Frage, wer das Sorgerecht bekommt und wie der Umgang und der Besuchskontakt der gemeinsamen Kinder mit dem jeweiligen Elternteil stattfinden wird. Wo werden die Kinder weiterhin wohnen? Fragen über Fragen türmen sich auf und münden meist in heftige Konflikte. Es ist eine große Herausforderung, hoch strittigen Trennungseltern zu verdeutlichen, dass sie trotz gescheiterter Paarbeziehung weiterhin als Eltern für ihre Kinder kooperieren sollten. Dass häufig eine Trennung von Paar- und Elternebene nicht gelingt, liegt oft an erlittenen Kränkungen, seelischen Verletzungen und Enttäuschungen der betroffenen Eltern.

Beauftragung eines gerichtlichen Gutachtens

Wenn Eltern sich z.B. über Fragen der Regelung zum Sorgerecht bzw. Teilbereiche der elterlichen Sorge nicht einigen können und das Gericht eine komplexe Frage nicht selbst klären kann, z.B. die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit der Elternteile und vieles mehr, holt das Gericht ein Gutachten ein. Das Gleiche gilt, wenn nicht eindeutig klar ist, bei welchem Elternteil das Kind besser „aufgehoben“ ist und die Eltern nicht zu einer einvernehmlichen Lösung finden. Eine Sachverständige bzw. ein Sachverständiger wird dann beauftragt und vertritt eine neutrale Position zum Wohle des Kindes. Sachverständige bringen ihr Expertenwissen ein und leisten somit dem Gericht Entscheidungshilfe. Zwar ist ein Familiengericht sehr erfahren und juristisch geschult. Oft ist aber eine besonders aufwendige und intensive Bewertung des persönlichen Verhältnisses zwischen Kind und Eltern und anderen wichtigen Bezugspersonen und der Kontextbedingungen notwendig.

Insofern das Familiengericht ausdrücklich gemäß § 163 Abs. 2 FamFG auf „Hinwirken von Einvernehmlichkeit“ hinweist, bietet sich eine systemisch-lösungsorientierte Begutachtung an.

§163 Abs. 2 FamGF: Das Gericht kann in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, anordnen, dass der Sachverständige bei der Erstellung des Gutachtens auch auf die Herstellung des Einvernehmens zwischen den Beteiligten hinwirken soll.

Kindeswohl als Maßstab im Familienrecht

Die oder der Sachverständige erarbeitet in der Begutachtung heraus, ob sich in einer Familie Fehlentwicklungen abzeichnen, bzw. ob die betroffenen Eltern in der Lage sind, Hinweise und Anregungen anzunehmen und dadurch eine neue Entwicklung zu ermöglichen. Grundsätzlich gilt die Prämisse, ein Kind braucht beide Eltern. Im Rahmen einer systemisch-lösungsorientierten Begutachtung liegt folglich auch ein besonderes Augenmerk auf der Einbeziehung der Paarebene. Denn diese wiederum hat eine zentrale Bedeutung in Bezug auf die Elternebene. Angestrebt wird möglichst die Erarbeitung einer gemeinsamen Lösung. Das bedeutet, dass beide Elternteile Bereitschaft entwickeln, Kompromisse einzugehen.

Es gibt keinen sinnvolleren Weg, psychische Belastungen für die Kinder zu begrenzen, als eine Herstellung elterlichen Einvernehmens anzustreben. Daher ist es wichtig, dass Eltern alles versuchen und die entsprechende Unterstützung erhalten, damit das Kind möglichst weiterhin Zugang zu beiden Elternteilen behält. Der Fokus liegt auch auf den Ressourcen, also den Fähigkeiten und Stärken der Betroffenen, und wie diese genutzt werden können.

Eine Begutachtung stellt für die betroffenen Familien, und vor allem für die Kinder, eine besondere psychische Belastung dar. Auch wenn eine Begutachtung auf Freiwilligkeit beruht, besteht Unsicherheit bei den Betroffenen, was auf sie zukommt. Die Sorge, dass sich möglicherweise Nachteile für eine der beiden Seiten im Ergebnis zeigen könnte, ist oft groß.

Verständnis systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger

Das Verständnis systemisch-lösungsorientierter Sachverständiger gilt gleichermaßen auch im Kontext von Verfahren nach §1666 BGB und damit für alle in ihrem Wohl gefährdeten Kinder. Steht die Frage der Kindeswohlgefährdung (vgl. § 1666 BGB) im Raum, wird ebenfalls auf die Gestaltung spannungsarmer, beziehungserhaltender Lösungswege fokussiert, insofern das Schutzbedürfnis des Kindes das zulässt. Es stellt sich häufig die Frage, ob den Eltern oder einem der Elternteile oder anderen Erziehungsberechtigten das Sorgerecht oder Teile des Sorgerechts entzogen werden. Diese Situationen sind für Kinder und Jugendliche extrem belastend. Denn auch für Kinder, die aufgrund massiver Erziehungsdefizite ihrer Eltern nicht bei ihnen leben können, ist die Familie dennoch von großer emotionaler Bedeutung. Daher wird, bei allem Schutz des Kindes, darauf geachtet, dass das „Prinzip der Verhältnismäßigkeit“, trotz der erforderlichen Eingriffsempfehlungen, berücksichtigt wird. Die Eingriffsempfehlungen müssen also geeignet und zieldienlich sein.

Nicht selten gibt es im Rahmen eines Gutachtens konflikthafte Konstellationen zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie. Auch in diesem Fall richten Sachverständige den Blick auf die Gestaltung kooperativer Beziehungen zwischen allen Beteiligten. Dabei hat der Schutz der Kinder stets Vorrang. Ziel ist es, dass das Aufwachsen eines Kindes außerhalb der Ursprungsfamilie nicht in einen Dauerkonflikt um das „richtige Zuhause“ mündet und ein Kind nicht in Loyalitätskonflikte hineingerät.

Falls letztendlich dennoch keine Einigung erzielt wird, wird eine Begutachtung abgeschlossen. Die gerichtlichen Beweisfragen werden im Gutachten beantwortet und dem Gericht als Empfehlung vorgelegt.

Sollten Sie Fragen haben, welche Begutachtungselemente im Rahmen einer lösungsorientiert-systemisch ausgerichteten Begutachtung zum Tragen kommen, welche methodischen Prinzipien relevant sind und welche Aspekte im Zentrum der Diagnostik stehen, beantworte ich Ihnen diese gerne.

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir eine E-Mail

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Vortragstätigkeit

Workshops und Weiterbildungen zu verschiedenen Fragestellungen

Ich biete Vorträge, Workshops und Seminare zu traumatherapeutischen Themen (insbesondere: Allgemeines zur Psychotraumatologie, Trauma und Einbezug des Körpers, Ressourcenarbeit) an.

Ich biete Vorträge, Workshops und Seminare zu traumatherapeutischen Themen (insbesondere: Allgemeines zur Psychotraumatologie, Trauma und Einbezug des Körpers, Ressourcenarbeit) an.

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