Wer zahlt?
Kostenübernahme / Kostenträger
Mein Angebot steht Privatversicherten, Beihilfeversicherten, SelbstzahlerInnen und - über das Kostenerstattungsverfahren - auch gesetzlich Versicherten offen.
Fragen Sie bitte vor Aufnahme einer Therapie bei Ihrer Krankenkasse nach, in welchem Umfang die Kosten für eine Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie oder eine Psychotherapie (nach dem HPG) für Erwachsene erstattet werden.
Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen meist in vollem Umfang die Behandlungskosten für Kinder und Jugendliche. Für Erwachsene gilt: Einige private Versicherungen sowie die Beihilfe übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz anteilig. Dies können Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse abklären. Für gesetzlich Versicherte werden die Kosten für eine Psychotherapie (nach dem HPG) in einigen Fällen ebenfalls übernommen.
Privatversicherte
& Beihilfe
Private Krankenkassen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine Systemische Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Bitte erkundigen Sie sich vorab, welche Formalitäten Sie beim Antrag auf Kostenübernahme zu beachten haben und welche Unterlagen Ihre Kasse benötigt. Der Antrag muss innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen gestellt werden. Dieser beinhaltet einen formellen Antrag Ihrerseits sowie einen Bericht meinerseits über Symptomatik, Diagnostik, Ziele und Behandlungsplan. Zusätzlich ist ein hausärztlicher Konsiliarbericht erforderlich. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Die Gesamt-Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Sollten Sie Fragen dazu haben, berate ich sie gerne.
Selbstzahler
Es besteht selbstverständlich die Möglichkeit, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und liegen bei 100,55€ à 50 Minuten für ein Einzelgespräch.
Unter bestimmten Bedingungen werden Kosten für eine Psychotherapie (nach dem HPG) in einigen Fällen von Krankenkassen übernommen.
Für psychotherapeutische Behandlung wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Kosten für Psychotherapie können Sie zudem als außergewöhnliche Belastung (§13 Abs.3 SGB V) steuerlich geltend machen.
Vorteile
- Keine Weitergabe Ihrer Daten an die Krankenkasse
- Keine Diagnosestellung und damit auch kein Eintrag in Ihrer Krankenakte (relevant für die Verbeamtung oder den Eintritt in private Krankenversicherungen)
- Keine Auskunftspflicht gegenüber einer Kranken- oder anderen Versicherung (z.B. Berufsunfähigkeitsversicherung), eine Psychotherapie n Anspruch genommen zu haben. Dies hat auch Vorteile bei einem Versicherungswechsel
- Kein Abwarten einer Genehmigung der Krankenkasse bei bestehendem Leidensdruck bzw. akutem Therapiebedarf
Kostenerstattungsverfahren
Gesetzlich Versicherte können unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung erhalten. Das ist z.B. der Fall, wenn Sie dringend eine Psychotherapie benötigen und aufgrund von Wartezeiten keinen Platz bekommen. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Sie innerhalb eines überschaubaren und zumutbaren Zeitraums keinen Behandlungsplatz bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz erhalten haben. Dann besteht die Möglichkeit der Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse im Rahmen des sogenannten Kostenerstattungsverfahren (§13 Absatz 3 SGB V – Antrag auf Kostenerstattungsverfahren).
Sollte die Krankenkasse zustimmen, können die Kosten für die Behandlung in meiner Privatpraxis von der Kasse übernommen werden.Informationen dazu erhalten sie unter: www.psychothrapeutenkammer-berlin.de. Dort können sie die Broschüre „Ratgeber-Kostenerstattung“ herunterladen. Bitte informieren Sie sich auch vorab bei Ihrer Kasse.Psychotherapeuten mit einem Kassensitz finden Sie z.B. bei der Krankenärztlichen Vereinigung Westfalen Lippe (KVWL) oder auf Anfrage bei Ihrer Krankenkasse.
Kosten
für Familientherapie,
Paartherapie, Paarberatung
Die Kosten für eine Familientherapie, Paartherapie / Paarberatung werden weder von privaten Versicherungen noch von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Familientherapie (ab 3 Personen) und Paartherapie / Paarberatung
berechne ich folgende Kosten:
125,00€ à 60 Min.
187,50€ à 90 Min.
250,00€ à 120 Min.
ab 10 Min. Verlängerung jeweils 21,00 €
für Coaching und Supervision
Diese werden individuell auf Anfrage vereinbart.
Sie haben Fragen? Dann rufen Sie mich gerne an oder schreiben mir ein E-Mail